Antwort von Hermann Gröhe
Initiative Schluß mit Schuldenunion. Raus aus dem ESM. Zurück zu Demokratie
Frage
Am 29. Juni sollen Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages über den ESM, den dauerhaften und unbeschränkten Euro-„Rettungsschirm“ abstimmen. Aus guten Gründen ist – nach allen verfügbaren Meinungsumfragen – die absolute Mehrheit der Bevölkerung gegen den ESM:
Der ESM ist antidemokratisch. Das Königsrecht des Parlamentes, das Haushaltsrecht, wird im Kern auf ein nicht wählbares und nie mehr abwählbares Gremium, den ESM-Gouverneursrat übertragen, der unbegrenzte Mittel aus dem deutschen Haushalt abrufen kann. Das angebliche „Vetorecht“ eines einzelnen Ministers ändert hieran nichts. Der ESM kann – wie eine Bank – unmittelbar Kredite bei der EZB aufnehmen und also zur „Krisenbekämpfung“ unbeschränkt Geld bei der EZB drucken lassen. Er ist jeder Gesetzgebung, jeder demokratischen Kontrolle, jeder Rechtsprechung entzogen. Der ESM und alle seine Mitarbeiter sind immun gegen jede Art der Rechtsverfolgung.
Der ESM ist in jeder Hinsicht abzulehnen. Er löst kein einziges Problem der Krisenländer. Er überfordert die Zahlernationen. Er setzt die falschen Anreize. Dem kann ein verantwortungsbewußter Demokrat nicht zustimmen.
Ich fordere Sie ganz persönlich auf: Lehnen Sie den ESM am 29.6. ab. Erklären Sie mir bitte, wie Ihre Haltung zu dem ESM ist.
Antwort
Hermann Gröhe
CDU
Neuss I
[Redaktion Abgeordneten-Check.de: Der/die Abgeordnete hat bei der Abstimmung am 29.06.2012 im Bundestag FÜR den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) – Drs. 17/9045, 17/10126 und 17/10172 – gestimmt]
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Sehr geehrter (...)
Ihre Sorgen zur europäischen Staatsschuldenkrise nehme ich sehr ernst. Gerne informiere ich Sie daher über die wichtigsten Einzelheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) wird die Europäische Finanzstabilisierungs-Fazilität (EFSF), den bisherigen „Rettungsschirm“, gezielt weiterentwickeln. Die wichtigsten Neuerungen des ESM gegenüber der EFSF sind die systematische Risikobeteiligung des Privatsektors und die dauerhafte Verankerung als internationale Organisation.
Der ESM wird die EFSF ablösen und zugleich ihre Instrumente weitgehend übernehmen. Mit Inkrafttreten des ESM werden alle neuen Schuldtitel des Euro-Gebietes mit standardisierten Umschuldungsklauseln, den so genannten collective action clauses (CAC) versehen. Wird ein Land zahlungsunfähig, haben sich die privaten Gläubiger an den Kosten des Kreditausfalls zu beteiligen, d.h.: jeder Geldgeber weiß, was von ihm im „Schadensfall“ erwartet wird. Damit wird verstetigt, was die unionsgeführte Bundesregierung mit der freiwilligen privaten Gläubigerbeteiligung bei den Griechenland-Hilfen bereits durchgesetzt hatte. Der ESM enthält also Regelungen, die als erster Schritt zu einer Insolvenzordnung für Staaten gesehen werden können.
Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr finanzpolitische Gerechtigkeit in Europa. Gläubiger, die in guten Zeiten von sicheren Anleihen profitieren, müssen in schlechten Zeiten auch das Risiko mittragen, dass ihre Schuldner zahlungsunfähig werden. So entsteht von Anfang an der nötige Druck für eine jederzeit verantwortungsvolle Kreditvergabe.
Abschließend ist mir daran gelegen zu betonen, dass das Budgetrecht des Deutschen Bundestages in der gegenwärtigen europäischen Staatsschuldenkrise unangetastet bleibt. Unser Parlament wird jeder deutschen Hilfszusage für notleidende Euro-Staaten auch in Zukunft zustimmen müssen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen (also „Blankoschecks“) ebenso unzulässig wären wie die Übernahme von Haftung für Entscheidungen anderer Staaten.
Jede einzelne solidarische Ausgabe größeren Umfangs muss auch weiterhin vom Bundestag gebilligt werden. Dies bindet natürlich auch die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen in Europa, da auf dieser Ebene alle wesentlichen Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen. Damit kann der Bundestag also quasi ein Vetorecht in finanzpolitischen Fragen zur europäischen Staatsschuldenkrise wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Deutscher Bundestag
Abgeordnetenbüro Hermann Gröhe, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030/227-77321
Telefax: 030/227-76249
E-Mail: hermann.groehe@bundestag.de
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Sehr geehrt[...]
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur europäischen Staatsschuldenkrise. Ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie mir Ihre kritischen Anmerkungen mitgeteilt haben und mir so die Möglichkeit geben, auf Ihren Unmut zu reagieren.
Ihre Sorgen bezüglich der europäischen Finanz- und Währungspolitik nehme ich sehr ernst. Gleichwohl ist für mich nicht erkennbar, dass Deutschland eine „Blockadepolitik“ bei der Bewältigung der finanzpolitischen Herausforderungen in Europa betreibe, im Gegenteil.
Deutschland ist unter der unionsgeführten Bundesregierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel seit Beginn der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise immer wieder vorangegangen, um die in Europa entstandenen Probleme der staatlichen Verschuldung Griechenlands und anderer Länder bewältigen zu können. Es war unsere Bundeskanzlerin, die frühzeitig zwei grundlegende und entscheidende Dinge gegen viele Widerstände durchgesetzt hat: Finanzielle Hilfen werden hochverschuldeten Staaten nur gewährt, wenn diese als Gegenleistung strenge Sparmaßnahmen und Strukturreformen durchführen. Zudem ist der Internationale Währungsfonds (IWF) mit seinen umfassenden Erfahrungen im Umgang mit Verschuldungskrisen an allen Hilfsmaßnahmen beteiligt. Weiterhin hat sich Bundeskanzlerin Merkel erfolgreich dafür eingesetzt, dass Hilfskredite nicht auf einmal, sondern in vierteljährlichen Teilen ausgezahlt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass verschuldete Staaten die vereinbarten Sparmaßnahmen auch wirklich umsetzen.
Deutschland hat sich nicht nur in den vergangenen Wochen und Monaten, sondern schon seit Jahren immer wieder als der tatkräftigste und stabilste Staat erwiesen, der an der Bewältigung der europäischen
Schuldenkrise beteiligt ist. Wir handeln immer mit der gebotenen Ruhe, zugleich aber zielstrebig und entschieden. Deshalb hat unser Land nicht nur die gegenwärtige Krise besser gemeistert als alle Nachbarstaaten, sondern auch ein nicht zu bewältigendes Ausufern dieser Krise verhindert.
Dass wir als CDU Deutschlands eine „Transferunion“ strikt ablehnen, haben seit Beginn der Krise immer wieder deutlich betont. Dass Deutschland für die Schulden anderer Staaten haften soll, ohne dass dort
notwendige Reformen und Einsparungen durchgeführt werden, ist kein gangbarer Weg aus der finanzpolitischen Krise.
Abschließend empfehle ich Ihnen, sich einmal die Website http://eurorettungsschirm.cducsu.de/ anzusehen. Hier hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag alle Fragen zur europäischen
Finanzpolitik anschaulich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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Deutscher Bundestag
Abgeordnetenbüro Hermann Gröhe, MdB
Platz der Republik 1
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Sehr geehrter Herr [...],
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Europäischen
Stabilitätsmechanismus, die ich mit großem Interesse gelesen habe. Ihre Sorgen bezüglich der europäischen Finanz- und Währungspolitik nehme ich sehr ernst. Gerne nutze ich die Gelegenheit, Ihnen meinen Standpunkt zu den aktuellen finanzpolitischen Maßnahmen in der EU mitzuteilen.
Beim Europäischen Rat am 24. und 25. März 2011 haben die Staats- und Regierungschefs beschlossen, die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union zu stärken und das Euro - Währungsgebiet dauerhaft zu festigen. Das große Ziel des im März beschlossenen Maßnahmenpakets besteht darin, Eigenverantwortung und solidarisches Verhalten innerhalb der Eurozone miteinander in Einklang zu bringen. Deshalb werden alle Euroländer einen verbindlichen Pfad hin zu einem ausgeglichenen Haushalt zu beschreiten haben. Aus diesem Grunde sieht das Maßnahmenpaket insbesondere vor, dass Verstöße gegen die vorgeschriebenen Haushaltsregeln in Zukunft deutlich frühzeitiger als bisher geahndet werden. Zudem zielt das Maßnahmenpaket darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit aller Staaten der Eurozone und Europas insgesamt zu verbessern.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ergänzt die genannten Maßnahmen für den Fall, dass die Eurozone einmal eine tiefe Schuldenkrise zu verkraften haben sollte. In den Verhandlungen um den ESM ist es gelungen, wesentliche deutsche Anliegen umzusetzen. Dieser Mechanismus wird nur dann aktiviert werden, wenn dies unvermeidbar ist, um die Stabilität der gesamten Eurozone zu gewährleisten. Der ESM kann zudem nur einstimmig eingesetzt werden, so dass Deutschland ein Vetorecht hat, d. h.: gegebenenfalls gegen eine Ingangsetzung des ESM stimmen kann.
Sollte der Europäische Stabilitätsmechanismus eingesetzt werden müssen, so wird dies nur unter sehr strengen Auflagen geschehen. Alle finanziellen Hilfen werden als Kredite gegeben, sie müssen folglich verzinst zurückgezahlt werden. Außerdem muss ein unterstützter Staat nachprüfbare Schritte zur Bewältigung seiner Haushaltskrise unternehmen. Solidarität bei der Bewältigung finanzieller Probleme ist also immer auch mit Auflagen verbunden. Es ist zudem zu verhindern, dass ein Euro-Staat über seine Verhältnisse lebt. Deshalb lehnen wir als CDU auch eine „Transferunion“ ab, sofern damit ein Instrument wie der Länderfinanzausgleich nach deutschem Vorbild auf der europäischen Ebene gemeint ist. Zudem wird der Einsatz des ESM eng an entsprechende Beratungen im Deutschen Bundestag gekoppelt sein. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich aktiv in die Beratungen zur wirtschafts- und finanzpolitischen Zukunft Europas eingebracht und wird dies selbstverständlich auch weiterhin tun.
Gerne schicke ich Ihnen im Anhang zu meiner E-Mail das Papier „Für einen stabilen Euro und Wohlstand in Europa“ zu, in dem die CDU Deutschlands die wichtigsten Fragen zur Zukunft des Euro beantwortet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe
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