Antwort von Kristina Schröder
Initiative
Familienfaire Sozialreform anpacken

Frage

Unsere Sozialsysteme sind umlagefinanziert. Was die aktive Generation einzahlt, wird sofort verbraucht. Rücklagen werden nicht gebildet. Wenn zu wenige aktive Einzahler nachwachsen, bricht das System irgendwann zusammen. Kinder zu haben und sie zu erziehen, muß demnach als gleichwertige Beitragsleistung angesehen werden wie Geldeinzahlungen.

Ich fordere Sie deshalb auf, sich politisch für eine deutlich stärkere Anerkennung von Erziehungsleistung (generativer Beitrag) bei der Höhe der Auszahlung der Renten sowie eine an der Zahl der Kinder orientierte Entlastung der Eltern bei der Höhe der Einzahlungen in die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen.

Legen Sie bitte Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen eine so verstandene familiengerechte Sozialreform?

Meine politische Unterstützung werde ich stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.

Antwort

Kristina Schröder
Kristina Schröder
CDU
Wiesbaden
Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder dankt Ihnen für Ihre Mail vom 14. Oktober 2010. Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Wenn auch die federführende Zuständigkeit für die gesetzliche Rentenversicherung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegt, nehme ich gerne zu Ihrem Vorschlag zu einer an der Kinderzahl orientierten Höhe der Rentenversicherungsbeiträge und Rentenzahlbeträge Stellung.

Aus Sicht der Bundesregierung darf eine moderne Rentenpolitik im Ergebnis nicht zu einer Bestrafung von Kinderlosen führen. Sie muss vielmehr die Leistungen von Familien positiv berücksichtigen. Dem entsprechend werden Erziehungsleistungen bereits heute, wie Sie sicher wissen, durch vielfältige Elemente bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Seit 1992 wurden folgende Maßnahmen zum Ausbau der Anerkennung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen:

• Verlängerung der Kindererziehungszeiten von einem Jahr auf drei Jahre pro Kind,
• Bewertung der Kindererziehungszeiten mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens,
• additive Bewertung beim Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit anderen Beitragszeiten,
• Übernahme der Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten durch den Bund,
• Einführung einer kindbezogenen Höherbewertung von Beitragszeiten und eines Nachteilsausgleichs für Mehrfacherziehung,
• Einführung einer Kinderzulage bei der staatlich geförderten privaten Altervorsorge, der sog. Riester-Rente.

Eine generelle Beitragsentlastung von Personen mit Kindern – so Ihr Vorschlag – oder einen generellen Beitragszuschlag für Kinderlose, wie er aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Pflegeversicherung eingeführt wurde, hält die Bundesregierung in der Rentenversicherung aus verschiedenen Gründen nicht für angezeigt.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Pflege- und Rentenversicherung besteht darin, dass in der Pflegeversicherung keine Differenzierung auf der Leistungsseite erfolgt, denn hier erhält jede versicherte Person die ihrer Pflegestufe entsprechende Leistung, unabhängig von der Dauer der Einzahlung und der Höhe der Beiträge. Demgegenüber ist die gesetzliche Rentenversicherung ein beitrags- und leistungsorientiertes System.

Die Bundesregierung ist dem durch das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil
erteilten Auftrag, die Auswirkungen dieses Urteils auf die anderen Sozialversicherungszweige zu prüfen, mit großer Sorgfalt nachgekommen und hat im Oktober 2004 den „Bericht
der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zur Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialen Pflegeversicherung vom 3. April 2001 (1 BvR 1629/94) für andere Zweige der Sozialversicherung“ vorgelegt.

Dort wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Rentenversicherung, die nicht nur vom Solidaritätsprinzip, sondern auch vom Äquivalenzprinzip geprägt wird, sich grundlegend von der sozialen Pflegeversicherung unterscheidet. Die im Alter ausgeschütteten Leistungen hängen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom Verhältnis des individuellen Arbeits- zum jeweiligen Durchschnittsentgelt und von der Versicherungsdauer ab. Da auch die finanziellen Beiträge sich am Arbeitseinkommen orientieren, stehen Beitragszahlung und Rentenhöhe in einem engen Verhältnis zueinander. Deshalb bietet es sich in der Rentenversicherung geradezu an, den durch Kindererziehung erbrachten generativen Beitrag leistungsbegründend und leistungssteigernd zu berücksichtigen. Diese Möglichkeit gibt es in der Pflegeversicherung nicht, da die hier erbrachten Leistungen sich am Bedarf und nicht an der Beitragshöhe
und der Dauer der Beitragszahlung orientieren. Somit ist in der sozialen Pflegeversicherung die Entlastung auf der Beitragsseite die einzige Möglichkeit, einen Ausgleich für die Erziehungsleistung zu schaffen.

Grundsätzlich wäre zwar auch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Reduzierung des zu erbringenden finanziellen Beitrags, wie sie in der Pflegeversicherung vom Bundesverfassungsgericht vorgezeichnet ist, möglich. Dies birgt aber die nicht zu unterschätzende Gefahr einer unzureichenden Absicherung im Alter, da die Neigung, bereits in jungen Jahren freiwillig eine zusätzliche ausreichende Altersvorsorge aufzubauen, meist nicht sehr ausgeprägt ist.
Solange Erziehende (in der Regel Frauen) bei ihrer Altersversorgung gegenüber Kinderlosen im Nachteil sind, ist es sinnvoll, diese Nachteile auch dort auszugleichen. Diesem Ausgleich dienen die o.g. Elemente einer positiven Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenhöhe. Eine Korrektur dieses vom Gesetzgeber eingeschlagenen Weges, der in den einschlägigen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen der neunziger Jahre nicht beanstandet, sondern ausdrücklich als zum Abbau der Benachteiligungen von Familien geeignet anerkannt wurde, ist somit weder wünschenswert noch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten.

Wie im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbart, wird die Bundesregierung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie die familienpolitische Komponente in der Rente gestärkt und Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigt werden können.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen die Grundsätze der Rentenpolitik der Bundesregierung ein wenig verständlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Charlotte Hüllen


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