Antwort von Miriam Gruß
Initiative Familienfaire Sozialreform anpacken
Frage
Unsere Sozialsysteme sind umlagefinanziert. Was die aktive Generation einzahlt, wird sofort verbraucht. Rücklagen werden nicht gebildet. Wenn zu wenige aktive Einzahler nachwachsen, bricht das System irgendwann zusammen. Kinder zu haben und sie zu erziehen, muß demnach als gleichwertige Beitragsleistung angesehen werden wie Geldeinzahlungen.
Ich fordere Sie deshalb auf, sich politisch für eine deutlich stärkere Anerkennung von Erziehungsleistung (generativer Beitrag) bei der Höhe der Auszahlung der Renten sowie eine an der Zahl der Kinder orientierte Entlastung der Eltern bei der Höhe der Einzahlungen in die sozialen Sicherungssysteme einzusetzen.
Legen Sie bitte Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen eine so verstandene familiengerechte Sozialreform?
Meine politische Unterstützung werde ich stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.
Antwort
Miriam Gruß
FDP
Augsburg-Stadt
Es ist ein besonderes Anliegen der FDP, dass die Anerkennung von Familienarbeit zunehmend der Erwerbsarbeit angeglichen werden soll. Dazu gehört auch, dass Frauen und
Männer wegen ihrer Erziehungs- und Familienarbeit nicht diskriminiert werden dürfen.
Bereits seit einigen Jahren setze ich mich deshalb dafür, dass die Erziehung von Kindern bei den sozialen Sicherungssystemen berücksichtigt wird.
Dieser generative Beitrag wird bereits in der Rentenversicherung und u.a. der Pflegeversicherung berücksichtigt. Der Staat erbringt hierbei Leistungen in einer
Gesamthöhe von ca. 11,5 Mrd. Euro jährlich. Es ist das Bestreben dieser Koalition diesen Betrag bis zum Jahr 2020 um knapp 3 Mrd. Euro aufzustocken. Dieser Wille wurde auch
unter Kapitel 8 im Koalitionsvertrag festgehalten. Darüber hinaus ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch bereits Bestandteil
des Sozialgesetzbuches.
Die momentane gesetzliche Regelung besagt, dass sowohl die Kindererziehungszeit, vom ersten bis zum 36. Lebensmonat des Kindes, als auch die sog. Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gilt, anzurechnen sind.
Ob diese Regelung zu Gunsten derer, die einen generativen Beitrag erbringen, noch weiter ausgeweitet werden kann, wird derzeit geprüft.
Mit freundlichen Grüßen,
Miriam Gruß
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