Antwort von Bernd Krückel
Initiative Stoppt Sexualkunde-Zwang für Grundschüler in NRW!
Frage
die Rücksichtslosigkeit, mit der derzeit in Nordrhein-Westfalen gegen berechtigte Einwände von Eltern „Sexualerziehung“ in der Grundschule durchgesetzt wird, ist erschreckend.
Aktuell wurden in Salzkotten Mütter und Väter in Gefängnisse gesperrt, weil sie ihre kleinen Kinder von der zwangsweisen staatlichen Sexualerziehung in der Grundschule (konkret: eines Theaterstücks) ferngehalten haben. Das ist in unserem freiheitlichen Staat nicht hinnehmbar.
Unser Grundgesetz sagt in Art. 6 klipp und klar: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Dies gilt auch und gerade in den hochsensiblen Fragen rund um die sexuelle Aufklärung.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, sich dafür auszusprechen, daß bei der Sexualerziehung in der Grundschule Einwendungen von Eltern berücksichtigt werden und im Fall, daß keine Einigung zwischen Eltern und Schule erreicht wird, individuell Befreiung des Kindes gewährt wird.
Bitte legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen das Letzt-Entscheidungsrecht der Eltern?
Ihre Haltung in dieser Frage wird meine Wahlentscheidung am 9. Mai wesentlich beeinflussen.
Antwort
Bernd Krückel
CDU
Heinsberg I
Nein
Das Schulgesetz (§ 33) sieht eine fächerübergreifende schulische Sexualerziehung
vor. Sie erfolgt ergänzend zur Erziehung durch die Eltern. Das Ziel ist, Schülerinnen
und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen,
sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu
helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich
und anderen gegenüber zu gestalten. Dazu sind die Eltern zu informieren und
einzubeziehen.
Die einzelne Schule hat die Aufgabe, thematische Schwerpunkte für die einzelnen
Jahrgänge sowie Grundsätze für eine altersgerechte Umsetzung der
Sexualerziehung in einem schuleigenen Arbeitsplan festzulegen, der mit den
Lehrplänen der beteiligten Fächer abzustimmen ist. Als Teil der Gesamterziehung ist
die Sexualerziehung Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer, die im Verlauf der
Schulzeit in einer Klasse unterrichten. In Klassen- bzw. Jahrgangsstufenkonferenzen
und in den Fachkonferenzen werden Inhalte und Zuständigkeiten der Umsetzung des
schuleigenen Arbeitsplans zur Sexualerziehung als Bestandteil des Schulprogramms
verbindlich abgesprochen."
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