Antwort von Axel Wirtz
Initiative
Stoppt Sexualkunde-Zwang für Grundschüler in NRW!

Frage

die Rücksichtslosigkeit, mit der derzeit in Nordrhein-Westfalen gegen berechtigte Einwände von Eltern „Sexualerziehung“ in der Grundschule durchgesetzt wird, ist erschreckend.

Aktuell wurden in Salzkotten Mütter und Väter in Gefängnisse gesperrt, weil sie ihre kleinen Kinder von der zwangsweisen staatlichen Sexualerziehung in der Grundschule (konkret: eines Theaterstücks) ferngehalten haben. Das ist in unserem freiheitlichen Staat nicht hinnehmbar.

Unser Grundgesetz sagt in Art. 6 klipp und klar: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Dies gilt auch und gerade in den hochsensiblen Fragen rund um die sexuelle Aufklärung.

Ich bitte Sie deshalb eindringlich, sich dafür auszusprechen, daß bei der Sexualerziehung in der Grundschule Einwendungen von Eltern berücksichtigt werden und im Fall, daß keine Einigung zwischen Eltern und Schule erreicht wird, individuell Befreiung des Kindes gewährt wird.

Bitte legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen das Letzt-Entscheidungsrecht der Eltern?

Ihre Haltung in dieser Frage wird meine Wahlentscheidung am 9. Mai wesentlich beeinflussen.

Antwort

Axel Wirtz
Axel Wirtz
CDU
Aachen II
[Redaktion AbgeordnetenCheck.de: Der Abgeordnete hat auf einem Fragebogen der Initiative Familienschutz folgende Aussage unterstützt: "Ich spreche mich dafür aus, daß bei der Sexualerziehung in der Grundschule Einwendungen von Eltern berücksichtigt werden und im Fall, daß keine Einigung zwischen Eltern und Schule erreicht wird, individuell Befreiung des Kindes gewährt wird."]


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