Antwort von Thomas Dörflinger
Initiative
Familienlasten gerecht ausgleichen. Gute Scheine statt Gutschein

Frage

Unser Grundgesetz gebietet einen gerechten Ausgleich des durch Kinder entstehenden Mehraufwandes in den Familien. In der Realität aber werden Familien massiv benachteiligt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen unmißverständlich angeprangert und Änderung gefordert.

Ich fordere Sie deshalb auf, sich für einen gerechteren Familienlastenausgleich noch in dieser Legislaturperiode auszusprechen.

Der Kinderfreibetrag ist auf mindestens 8004 Euro zu erhöhen und das Kindergeld entsprechend anzupassen. Die Auszahlung des Kindergeldes muß selbstverständlich als Geldleistung an die Eltern erfolgen: Gute Scheine statt Gutscheine!

Legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen einen gerechteren Familienlastenausgleich noch in dieser Legislaturperiode?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.

Antwort

Thomas Dörflinger
Thomas Dörflinger
CDU
Waldshut
herzlichen Dank für Ihre eMail vom heutigen Tage. Ich stimme Ihnen
im Prinzip zu, daß wir bei der Herstellung des steuerfreien
Existenzminimums für Familien noch einen Nachholbedarf haben, wiewohl
die christlich-liberale Koalition im Zuge des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, das zum 1. Januar 2010 in Kraft
trat, durch die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Erwachsene und
die Anhebung des Kindergeldes schon etwas getan hat.
Wir stehen - nicht nur wegen der Folgen aus der Finanzkrise - vor
nicht ganz einfachen Haushaltsberatungen in 2011ff. Der
Bundesfinanzminister hat uns schon einmal vorab wissen lassen, daß er
aus Gründen des Stabilitätspaktes (dessen Einhaltung wir in diesen
Tagen zu Recht von Griechenland einfordern) in den nächsten Jahren
ein Einsparvolumen von 10 Mrd. EUR pro Jahr bringen müssen. Dazu
zwingt uns im Übrigen auch die Schuldenbremse im Grundgesetz, die wir
dort im Interesse unserer Kinder und Enkel eingezogen haben.
Die Koalition hat im Koalitionsvertrag die Einführung eines
Betreuungsgeldes ab 2013 festgeschrieben. Das steht im Übrigen auch
bereits als Verpflichtung im SGB VIII. Es gibt sicher Familien, in
denen die Gewährung eines Gutscheines bessere Dienste leisten würde
als die Bargeldleistung. Dies darf aber nicht darüber
hinwegtäuschen, daß die allermeisten Familien mit dem ihnen
überantworteten Geld zugunsten ihrer Kinder vernünftig umzugehen
weiß. Die Bargeldleistung muß nach meinem Dafürhalten daher die
Regel sein; wie man den besonderen Erfordernissen in schwierigen
Familienverhältnissen begegnet, hierfür gibt es eine Reihe von
Vorschlägen, über die noch zu beraten ist (Gutschein für Bildung,
Rentengutschrift etc.)
Insgesamt gilt, daß jeder noch so gute Vorschlag auf der
Ausgabenseite unter den Finanzierungsvorbehalt steht. Insofern ist es
auch durchaus möglich, daß wir uns dem Ziel nur in Schritten werden
nähern können. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben vorerst gedient
zu haben.


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