Antwort von Werner Dreibus
Initiative
Unseren Kindern das volle Existenzminimum

Frage

die Gewährleistung des Existenzminimums sämtlicher Familienmitglieder, d.h. auch der Kinder, ist ein Gebot unseres Verfassungsrechts. Im Falle der Kinder wird in Deutschland seit vielen Jahrzehnten gegen dieses Gebot verstoßen, denn für Essen, Miete, Strom, Wasser, Heizung, sonstige Grundversorgung, Spielzeug und Kleidung werden einem Kind von 0 bis 14 Jahren bisher nur 60 bis 70 Prozent der Lebenshaltungskosten eines Erwachsenen zuerkannt.

Deshalb muß die Anhebung des Kinderfreibetrages auf das volle Existenzminimum, mindestens auf den Erwachsenenfreibetrag von 8004 Euro, noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Das Kindergeld ist entsprechend zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den bisherigen statistischen Grundlagen und der Berechnung des Existenzminimums angemeldet. Beides wird derzeit höchstrichterlich überprüft.

Ich fordere Sie deshalb auf, sich für die Gewährung des vollen Existenzminimums unserer Kinder NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE auszusprechen. Bitte legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen die Gewährung des vollen Existenzminimums für jedes Kind?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.

Ich freue mich, schon bald von Ihnen zu hören.

Antwort

Werner Dreibus
Werner Dreibus
Die Linke
Hanau
vielen Dank für ihren Brief. In diesem verweisen sie darauf, dass das Existenzminimum in Deutschland gewährleistet sein muss. DIE LINKE kämpft bereits seit Jahren gegen die zunehmende Kinderarmut in Deutschland. Daher treten wir natürlich dafür ein, dass das Existenzminimum der Kinder und ihrer Eltern gedeckt ist. Denn arme Kinder leben immer in Haushalten armer Eltern. Lediglich die Kinder besser zustellen hilft daher nur begrenzt.

DIE LINKE tritt daher für einen Maßnahmenkatalog ein, der deutlich höhere Regelsätze innerhalb der Grundsicherung für Erwachsene und Kinder fordert. So haben wir einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, die Kinderregelsätze sofort auf den vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ermittelten Bedarf von 276 (bis 6 Jahre) bis 358 Euro (über 14 Jahren) anzuheben. Die Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP in den Fach-Ausschüssen gegen diesen Antrag gestimmt. Dabei entspricht diese Erhöhung faktisch der Anhebung des Kinderfreibetrages auf 7.008 Euro und wäre aus Gerechtigkeitsgründen also mehr als geboten gewesen. Wir wollen außerdem das Kindergeld auf 200 Euro und den
Kinderzuschlag auf wenigstens 200 Euro anheben, um gerade Familien die trotz eigenem Einkommen nicht genügend finanziellen Spielraum haben zu helfen.

Den Kinderfreibetrag würden wir stets, wie vom Verfassungsgericht geboten, am sozialhilferechtlichen Existenzminimum der Kinder orientieren. Eine Anhebung des Freibetrages über dieses Existenzminimum hinaus würde lediglich Familien mit Einkommen jenseits der 67.000 Euro gegenüber Familien mit geringerem Einkommen bevorzugen. Hierfür sehen wir jedoch keine Notwendigkeit.

Wir stimmen also ihrer Forderung zu, das tatsächliche Existenzminimum der Kinder und ihrer Familien zu ermitteln und zu gewährleisten. Eine Anhebung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums würde dann selbstverständlich eine entsprechende Anhebung des Kinderfreibetrages nach sich ziehen.

Ich hoffe ihnen ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Werner Dreibus


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