die Gewährleistung des Existenzminimums sämtlicher Familienmitglieder, d.h. auch der Kinder, ist ein Gebot unseres Verfassungsrechts. Im Falle der Kinder wird in Deutschland seit vielen Jahrzehnten gegen dieses Gebot verstoßen, denn für Essen, Miete, Strom, Wasser, Heizung, sonstige Grundversorgung, Spielzeug und Kleidung werden einem Kind von 0 bis 14 Jahren bisher nur 60 bis 70 Prozent der Lebenshaltungskosten eines Erwachsenen zuerkannt.
Deshalb muß die Anhebung des Kinderfreibetrages auf das volle Existenzminimum, mindestens auf den Erwachsenenfreibetrag von 8004 Euro, noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Das Kindergeld ist entsprechend zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den bisherigen statistischen Grundlagen und der Berechnung des Existenzminimums angemeldet. Beides wird derzeit höchstrichterlich überprüft.
Ich fordere Sie deshalb auf, sich für die Gewährung des vollen Existenzminimums unserer Kinder NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE auszusprechen. Bitte legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen die Gewährung des vollen Existenzminimums für jedes Kind?
Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.
Ich freue mich, schon bald von Ihnen zu hören.