Antwort von Gudrun Kopp
Initiative
Unseren Kindern das volle Existenzminimum

Frage

die Gewährleistung des Existenzminimums sämtlicher Familienmitglieder, d.h. auch der Kinder, ist ein Gebot unseres Verfassungsrechts. Im Falle der Kinder wird in Deutschland seit vielen Jahrzehnten gegen dieses Gebot verstoßen, denn für Essen, Miete, Strom, Wasser, Heizung, sonstige Grundversorgung, Spielzeug und Kleidung werden einem Kind von 0 bis 14 Jahren bisher nur 60 bis 70 Prozent der Lebenshaltungskosten eines Erwachsenen zuerkannt.

Deshalb muß die Anhebung des Kinderfreibetrages auf das volle Existenzminimum, mindestens auf den Erwachsenenfreibetrag von 8004 Euro, noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Das Kindergeld ist entsprechend zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den bisherigen statistischen Grundlagen und der Berechnung des Existenzminimums angemeldet. Beides wird derzeit höchstrichterlich überprüft.

Ich fordere Sie deshalb auf, sich für die Gewährung des vollen Existenzminimums unserer Kinder NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE auszusprechen. Bitte legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen die Gewährung des vollen Existenzminimums für jedes Kind?

Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.

Ich freue mich, schon bald von Ihnen zu hören.

Antwort

Gudrun Kopp
Gudrun Kopp
FDP
Lippe I
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich des Existenzminimums von Kindern. Wie Sie selbst schreiben, ist die Entscheidung über das zu gewährleistende Existenzminimum von Kindern derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Wir Liberalen begrüßen die Feststellung des Bundessozialgerichtes, dass eine schlichte Ableitung des Regelsatzes für Kinder prozentual vom Regelsatz für Erwachsene etwas anderes ist als eine Bedarfsermittlung. Dass Änderungsbedarf bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche besteht, wurde bereits im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Juni 2008 deutlich. „Gegriffene“ Forderungen nach Anhebung der Regelsätze haben wir immer abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass bei einer bedürftigkeitsabhängigen Leistung eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zwingend erforderlich ist.

Ihre pauschale Fragestellung wird der Thematik nicht gerecht. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich mich deshalb – zumal vor dem Hintergrund der abhängigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – nicht an Ihrer Befragung beteilige.


Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB


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