Antwort von Markus Grübel
Initiative Unseren Kindern das volle Existenzminimum
Frage
die Gewährleistung des Existenzminimums sämtlicher Familienmitglieder, d.h. auch der Kinder, ist ein Gebot unseres Verfassungsrechts. Im Falle der Kinder wird in Deutschland seit vielen Jahrzehnten gegen dieses Gebot verstoßen, denn für Essen, Miete, Strom, Wasser, Heizung, sonstige Grundversorgung, Spielzeug und Kleidung werden einem Kind von 0 bis 14 Jahren bisher nur 60 bis 70 Prozent der Lebenshaltungskosten eines Erwachsenen zuerkannt.
Deshalb muß die Anhebung des Kinderfreibetrages auf das volle Existenzminimum, mindestens auf den Erwachsenenfreibetrag von 8004 Euro, noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Das Kindergeld ist entsprechend zu erhöhen. Das Bundesverfassungsgericht hat erhebliche Zweifel an den bisherigen statistischen Grundlagen und der Berechnung des Existenzminimums angemeldet. Beides wird derzeit höchstrichterlich überprüft.
Ich fordere Sie deshalb auf, sich für die Gewährung des vollen Existenzminimums unserer Kinder NOCH IN DIESER LEGISLATURPERIODE auszusprechen. Bitte legen Sie Ihre Haltung zu dieser Frage offen. Sind Sie für oder gegen die Gewährung des vollen Existenzminimums für jedes Kind?
Meine politische Unterstützung werde ich sehr stark von Ihrer Haltung in dieser Frage abhängig machen.
Ich freue mich, schon bald von Ihnen zu hören.
Antwort
Markus Grübel
CDU
Esslingen
vielen Dank für Ihre E-Mail, mit dem Sie die Anhebung der Kinderfreibeträge auf den Grundfreibetrag von 8.004 € sowie eine entsprechende Anhebung des Kindergeldes fordern.
Die Unterstützung von Familien mit Kindern ist ein zentrales Anliegen der Union. Dies gilt gerade auch im Steuerrecht. Deshalb hat die neue schwarz-gelbe Koalition gleich zu Beginn mit dem ersten Steuergesetz, das im Deutschen Bundestag in der 17. Wahlperiode verabschiedet worden ist, ein starkes Signal für Familien mit Kindern gesetzt und eine deutlich spürbare Entlastung vorgenommen.
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist vorgesehen, dass ab 2010 zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern die Kinderfreibeträge von 6.024 € auf 7.008 € angehoben werden und zugleich – um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern – auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € erhöht wird. Das Kindergeld beträgt dann monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 €, für dritte Kinder 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €. Insgesamt werden Familien mit Kindern damit um 4,6 Mrd. € entlastet.
Mit dieser Anhebung liegen die Kinderfreiträge auch deutlich über den Vorgaben des letzten Existenzminimumsberichts der Bundesregierung, der auf Grundlage der verfassungsrechtlichen Vorgaben die Höhe der Freibeträge für das sächliche Existenzminimum sowie den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes konkret ausweist.
Bitte bedenken Sie, dass sich die Forderung nach einer darüber hinaus gehenden Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes immer auch an den haushalterischen Rahmenbedingungen orientieren muss. Deshalb sind wir auch davon überzeugt, dass wir unseren eingeschlagenen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung konsequent fortsetzen müssen, um rasch und gestärkt aus der Krise hervorzugehen und unsere Handlungsspielräume zu erweitern.
Gerne werde ich Ihre Hinweise in meine weiteren Überlegungen einbeziehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Markus Grübel MdB
Abgeordneter des Wahlkreises Esslingen
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